Steuerrecht: Solizuschlag war 2005 verfassungsgemäß

02-MAR-10

Die Festsetzung des Solidaritätszuschlages (auch) für das Kalenderjahr 2005 war verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber war auch berechtigt, den Solizuschlag als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer einzuführen. Und: Das Solidaritätszuschlagsgesetz aus dem Jahr 1995 musste auch nicht von vornherein befristet werden. (FG München, 2 K 108/08)